Häufig gestellte Fragen
Ein unerwarteter Todesfall wirft viele Fragen auf. Wir haben versucht, die wichtigsten Gedankenanstöße zusammenzufassen. Sollten Sie eine Frage vermissen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Wen kontaktiere ich im Todesfall zuerst?
Tritt der Todesfall zu Hause auf, sollten Sie zunächst versuchen, Ihren Haus- oder einen Notarzt zu kontaktieren. Dieser stellt Ihnen die Todesurkunde aus. Danach können Sie uns sofort benachrichtigen, sowohl an Sonn- und Feiertagen als auch zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Wer stellt eine Todesurkunde aus?
Die Todesurkunde kann kein Bestatter ausstellen, dazu ist nur der Arzt berechtigt. Deswegen ist es von Nöten, dass Sie zuerst Ihren Haus- oder einen Notarzt hinzuziehen.
Welche Unterlagen benötigt der Bestatter?
Sie benötigen für den Termin beim Bestatter folgende Unterlagen:
- Totenschein (vom Arzt ausgestellt)
- Personalausweis
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunde
- Heirats- bzw. Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- Rentenbescheid
- Versicherungspolicen
- Krankenversicherungsunterlagen
Das erscheint Ihnen im Moment wie eine unendliche Liste, aber wir verstehen, wenn in dieser schweren Zeit nicht alles sofort zur Hand ist. Mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen helfen wir Ihnen, alle ausstehenden Dokumente zu finden. Ebenso begleiten wir Sie bei allen notwendigen Beamtengängen oder übernehmen diese auf Wunsch für Sie.
In welchem Zeitraum muss die Bestattung erfolgen?
Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beisetzung innerhalb von 7 Tagen. Die Einäscherung bei einer Feuerbestattung muss im selben Zeitraum erfolgen. Die Beisetzung selber schließt sich in den nächsten Tagen an.
Damit haben Sie jedoch keinen Aufwand, wir als Bestatter kümmern uns um alle notwendigen Schritte und planen die Zeremonie von Anfang bis zum Ende für Sie.
Was ist eine Bestattungsvorsorge?
Ein Vorsorgevertrag ist eine Vereinbarung mit uns, die Sie mit uns schließen, um Ihre dereinstige Bestattung im Vorfeld schriftlich festzulegen. Damit können Sie die Gestaltung und den Ablauf Ihrer Zeremonie selbst bestimmen und Ihre Angehörigen in der schweren Zeit Ihres Verlustes entlasten. Der Vertrag hat testamentarischen Charakter und ist dadurch nicht von Dritten anfechtbar. In einem ausführlichen Gespräch können wir Sie zu allen Facetten der Bestattungsvorsorge informieren.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Mit der Sterbegeldversicherung können Sie Ihre Beerdigungskosten ersetzen. Sie schließen diese Versicherung im Vorfeld ab und können individuelle Einzahlungen tätigen. Damit nehmen Sie Ihren Angehörigen die finanzielle Last nach Ihrem Dahinscheiden. Wir vom Bestattungshaus Schloss-Chemnitz stehen Ihnen beratend bei dieser Form der Finanzierung zur Seite.
Was ist eine Dauerpflege?
Sie können eine Friedhofsgärtnerei beauftragen, die sich mit der Pflege Ihrer Grabstätte befasst. Vor allem für Alleinstehende ist es wichtig, wenn keine Angehörigen zur Grabpflege zur Verfügung stehen. Wir als Bestattungsunternehmen können Ihnen bei der Vermittlung eines Anbieters in Chemnitz behilflich sein.